AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von und durch uns geschlossene Verträge, soweit nicht in besonderen Fällen andere Bedingungen vereinbart werden, die dann schriftlich zu bestätigen sind.

§2 Angebote:
Angebote sind freibleibend, d.h. die Lieferfirma behält sich die Auftragsannahme vor, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die im Angebot angegebenen Maße und Gewichte sind stets nur annähernd und nicht verbindlich. Zwischenverkauf bleibt bei Angabe der Lieferfrist von Lagerware vorbehalten.

§3 Ausarbeitungen und Pläne:
Sämtliche Pläne, Zeichnungen und sonstige Ausarbeitungen sind Unterlagen, die wir dem Besteller überlassen, einschließlich der davon hergestellten Kopien, sind und bleiben unser Eigentum. Wir behalten uns das ausschließliche geistige Eigentum an unseren Entwicklungen und Ausarbeitungen vor. Die Verwirklichung oder die Weitergabe der Unterlagen an Dritte muss von uns schriftlich genehmigt werden.

§4 Preise:
Die Preise gelten im Allgemeinen als Festpreis Euro. Es bleibt uns jedoch grundsätzlich vorbehalten, in Fällen veränderter Konstenverhältnisse die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, wobei für noch nicht in Fertigung genommene Ware beiden Vertragspartner Rücktrittsrecht zusteht. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nicht in Einzelfällen etwas anderes vereinbart ist.

§5 Auftragsbestätigung:
Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Alle Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen und sind unverbindlich. Für ihre Einhaltung werden wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten voll einsetzen. Für Schäden, die aufgrund von Lieferverzögerungen eintreten, übernehmen wir keine Haftung.

§6 Lieferung:
Dier Lieferung erfolgt ab Werk, d.h. jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware das Werk verlässt oder von uns versandbereit oder abholbereit gemeldet ist. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht Erfüllungsort ist. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Geschäfte.

§7 Zahlung und Verrechnung:
Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Fehlen von Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen (z. B. Werks-/ Abnahmeprüfzeugnisse) berechtigt den Käufer nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens Verzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten; mangels solcher berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Käufers - um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen uns gegenüber in Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferung und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.

§8 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung aller unserer, auch künftig entstehende Forderungen unser Eigentum. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, so sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware ferner für noch nicht liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlungen oder Sicherstellung zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erlischt jedoch nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung; vielmehr erwerben wir hinsichtlich der durch Umbildung geschaffenen neuen Produkte Eigentum bzw. Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen Sache. Der Besteller verwahrt die neue einheitliche Sache unseres Miteigentums-Anteils für uns unentgeltlich. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller die Vorbehaltsware oder die ans dieser hergestellten Sachen weder zu Sicherheit übereignen noch verpfänden. Werden diese Waren gepfändet oder beschlagnahmt, so hat uns der Besteller sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder die daraus hergestellten Sachen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Die durch die Veräußerung erlangten Forderungen gegenüber seinen Abnehmen tritt uns der Besteller schon jetzt Sicherungen bis zu vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes unserer in den veräußerten Gegenständen enthaltenen Vorbehaltsware, Es bedarf keiner besonderen Abtretungserklärung an uns für den einzelnen Weiterverkauf.

§9 Gewährleistung:

Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir eine Garantie von 12 Monate nach Lieferung, soweit es sich um Fertigungs- oder Materialfehler handelt. Defekte oder unbrauchbare Teile werden kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Durch den Mangel entstandene Montage- oder sonstige Folgekosten können nicht ersetzt werden. Werden Garantieansprüche gelten gemacht, so sind vor Rücksendung des Gerätes oder dessen Teile unserer Versandinstruktionen einzuholen. Transport- und Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wird die Beseitigung der Mängel vom Besteller am Einsatzort gewünscht, so gehen die Kosten für An- und Rückfahrt ebenfalls zu dessen Lasten. In dieser Garantie nicht eingeschlossen sind teile, die dem Verschleiß unterliegen, wie Röhren, Lämpchen, Batterien etc.

§10 Zahlungen:
Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung der Ware ausgestellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto und 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig Bei Zahlungen gilt als Zahlungstag der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche, z.B. wegen Mängelrügen, ist nicht statthaft. Ebenso ist eine Aufrechnung, einerlei aus welchem Rechtsgrund, nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug über den jeweiligen geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.

§11 Verbindlichkeit des Vertrages
Die Bedingungen des Bestellers, die mit den vorgenannten Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Rechte, die uns aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt sind, werden durch die vorstehenden Bedingungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt auch bei der restlichen Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

§12 Rücksendungen:
Rückware kann nur nach unserer vorherigen Genehmigung angenommen und gutgeschrieben werden. Nehmen wir Waren zurück aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und Wertminderung von mindestens 10% des Rechnungsbetrages.

§13 Gerichtsstand:
Für die vertraglichen Bedingungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bruchsal. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen (VOMA, jeweils letzte gültige Ausgabe), soweit sie die obigen Bedingungen ergänzen und ihnen nicht widersprechen.

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